Reglement über die Handhabung von Arbeitseinsätzen
Jedes Aktivmitglied ist gemäss unserem Generalversammlungsbeschluss vom 22. März 2013 verpflichtet, pro Jahr 8 Arbeitseinheiten à 3 Stunden zu leisten. Die Junioren haben 4 Arbeitseinheiten à 3 Stunden zu leisten.
Bitte meldet euch beim Vorstand, wenn es euch nicht möglich ist, eure Arbeitseinheiten an den Arbeitstagen und/oder an den Veranstaltungen gemäss Jahresprogramm zu leisten. Es gibt immer wieder auch andere Aufgaben, die wir euch gerne zur Anrechnung der Arbeitseinheiten weitergeben!